Allgemeine Geschäftsbedingungen der Führer OG
für Verbrauchergeschäfte
1. Geltungsbereich dieser AGB
1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von Führer OG (im Folgenden F), insbesondere den Kauf von Waren. Die Leistungen von F erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (zB Zusatzaufträge) mit dem Kunden.
2. Begriffsdefinitionen
Für gegenständliche AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt:
1. „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von F, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
2. „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von F, egal welcher Art.
3. „Ware“ ist jedes Produkt (jede Sache), das von F angeboten bzw. vertrieben wird.
4. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch F, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.
5. „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen F und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.
3. Auftrag, Lieferung/Leistung
1. Kaufverträge kommen unmittelbar mit der Zahlung an der Kassa zustande.
2. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen F abgeleitet werden können.
3. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von F zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen von F bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch F. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.
4. Im Fall des Kaufes eines Fahrrades, das noch Adaptierungsarbeiten durch F bedarf und durch den Kunden einvernehmlich zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt wird, gilt die Leistung einer Anzahlung durch den Kunden als vereinbart. Durch Leistung dieser Anzahlung an der Kasse kommt der gegenständliche Kaufvertrag zustande. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 30% des Verkaufspreises des Fahrrads. Für den Fall, dass der Kunde das Fahrrad nicht bis spätestens 30 Tage nach dem vereinbarten Zeitpunkt abholt wird vermutet, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktritt. Das Fahrrad wird in diesem Fall durch F wiederum zum Verkauf angeboten, die Anzahlung wird dem Kunden nach Aufforderung rückerstattet.
4. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher F gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Kauf zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von F (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von F über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für F, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von F über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit F nicht gehörenden Waren erwirbt F Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von F hinzuweisen und muss der Kunde F unverzüglich Anzeige erstatten.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist F berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. F ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von F, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.
5. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot
1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von vier Wochen vorgenommen.
4. Bei Nachlieferungen übernimmt F für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet F nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für F tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche WIG bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.
7. Sofern F ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
6. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Käufer dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen seines Heimatstaates gewährte Schutz entzogen wird. Heimatstaat ist der Staat in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenem Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das sachlich für LG Korneuburg/ Österreich zuständige Gericht.
7. Sonstiges, salvatorische Klausel
1. Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.